Auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Baugewerbes kann es zu Gefährdungen durch das neuartige Coronavirus kommen. Dabei sind jedoch erst einmal grundsätzlich die gleichen Vorsichtsmaßnahmen und Schutzvorkehrungen geboten, wie bei anderen und bereits länger bekannten Erkrankungen, die durch Grippeviren ausgelöst werden
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern jetzt noch rechtzeitig eine Vorsorgeuntersuchung bezüglich UV-Strahlung an. Hier gibt es ein Musterschreiben, das Sie Ihren Beschäftigten mitgeben können.